Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, zusammen mit dem Reparatur- Ersatzteilangebot (Werkstatt- Teileauftrag) die Geschäftsgrundlage für den Vertrag mit Truck Port Hamburg Hannover GmbH. Sie gelten auch dann als vereinbart, wenn der Käufer/Kunde/Auftraggeber (im Folgenden: Kunde) auf seine eigenen Bedingungen verweist und diese von Truck Port Hamburg Hannover GmbH nicht ausdrücklich widersprochen worden sind. Mündliche Absprachen und Angebote, die von Truck Port Hamburg Hannover GmbH nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt und rechtsverbindlich unterzeichnet sind, gelten als unverbindlich. Mehrere Kunden und Mitverpflichtete haften gesamtschuldnerisch. Der durch Vorlage der Fahrzeugpapiere ausgewiesene Überbringer eines Kfz gilt als Bevollmächtigter des Kunden. Der Kunde ermächtigt Truck Port Hamburg Hannover GmbH, Unteraufträge zu erteilen, insbesondere Arbeiten an Spezialwerkstätten als Subunternehmer zu vergeben und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen. Bei etwaigen Beschädigungen hierbei haftet die Kasko- bzw. Vollkaskoversicherung des Kunden. Der Kunde wird für entsprechenden Versicherungsschutz sorgen. Die Haftung durch Truck Port Hamburg Hannover GmbH ist jedenfalls ausgeschlossen.

II. Preise/Abrechnung

Die Preise verstehen sich in EURO ohne Skonto oder sonstigen Nachlass rein netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackungskosten und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert in Rechnung gestellt. Maßgebend sind die am Tage der Auftragserteilung gültigen Preise. Für die Berechnung von Arbeitskosten gelten die im Betrieb von Truck Port Hamburg Hannover GmbH ausgehängten Preise. Die Preise sind freibleibend und können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Bei vom Kunden ausdrücklich als dringend bezeichneten Aufträgen können erforderliche Überstunden und die durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung entstehenden Mehrkosten gesondert berechnet werden.

III. Zahlungsbedingungen

Der Kunde hat Zahlungen entweder durch Barzahlung oder Banküberweisung zu leisten. Barzahlungen dürfen ausschließlich an der Kasse von Truck Port Hamburg Hannover GmbH oder an von Truck Port Hamburg Hannover GmbH zum Inkasso bevollmächtigte Organe geleistet werden. Banküberweisungen haben auf das von Truck Port Hamburg Hannover GmbH bekanntzugebende Konto zu erfolgen und gelten erst mit endgültiger Gutschrift auf diesem Konto als geleistet. Schecks werden nur erfüllungshalber und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit Truck Port Hamburg Hannover GmbH angenommen. Einziehungs- Diskont- oder sonstige Bankgebühren, die Truck Port Hamburg Hannover GmbH durch die Zahlung belastet werden, hat der Kunde Truck Port Hamburg Hannover GmbH zu erstatten. Der Rechnungsbetrag sowie die Kosten für Nebenleistungen sind, sofern nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart wurde, bei Übernahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung. Bei Zahlungsverzug stehen Truck Port Hamburg Hannover GmbH Verzugszinsen in der gem. § 288 Abs. 2 BGB für Deutschland in der geregelten Höhe zu. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Hat Truck Port Hamburg Hannover GmbH mit dem Kunden eine Teilzahlungsvereinbarung geschlossen und kommt der Kunde mit einer Teilzahlungsrate mit mehr als zwei Werktagen in Zahlungsverzug, wird die gesamte noch offene Forderung sofort zur Zahlung fällig. Gegen Ansprüche von Truck Port Hamburg Hannover GmbH kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist, oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Auftrag beruht. Truck Port Hamburg Hannover GmbH ist berechtigt, vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung auf die veranschlagten Reparatur- Ersatzteilkosten zu verlangen. Leistet der Auftraggeber die vereinbarte bzw. veranschlagte Vorauszahlung nicht, ist Truck Port Hamburg Hannover GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt für den Fall, dass Truck Port Hamburg Hannover GmbH Umstände der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass bestehende oder zukünftige Ansprüche von Truck Port Hamburg Hannover GmbH nicht mehr ausreichend gesichert seien könnten.

IV. Kostenvoranschlag

Die Erstellung von Kostenvoranschlägen erfolgt nur auf ausdrücklichen Auftrag des Kunden und ist unabhängig vom Abschluss eines Reparaturauftrages. Für den Zeitaufwand für die Erstellung des Kostenvoranschlages erhält Truck Port Hamburg Hannover GmbH vom Kunden eine Vergütung in Höhe von maximal 3 % der veranschlagten Netto-Reparaturkosten. Bei wirksamem Zustandekommen eines Reparaturauftrages werden die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages entsprechend dem Umfang des erteilten Auftrages in Abzug gebracht. Die zur Erstellung eines Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen (Reisen, Montagearbeiten u. ä.) werden dem Kunden unabhängig vom Abschluss eines Reparaturauftrages gesondert in Rechnung gestellt. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich die Verbindlichkeit garantiert wird. Ist der Kostenvoranschlag verbindlich vereinbart worden, ist Truck Port Hamburg Hannover GmbH an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 30 Tagen nach seiner Abgabe gebunden. Werden zur Ausführung des Auftrages zusätzliche Arbeiten erforderlich, oder erhöhen sich die Kosten sonst unvorhergesehen, so kann der Kostenvoranschlag ohne gesonderte Anzeige um bis zu 20 % überschritten werden. Kostenvoranschläge werden ausschließlich schriftlich erstellt, mündliche Auskünfte über voraussichtliche Reparaturkosten stellen daher keine Kostenvoranschläge dar. Die Zusage von Pauschalpreisen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

V. Lieferung

Truck Port Hamburg Hannover GmbH verpflichtet sich, eine vereinbarte Lieferfrist einzuhalten. Wird der vereinbarte Liefer-/Fertigstellungstermin um ein mehrfaches überschritten, so hat der Kunde das Recht, unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder Verzuges seitens Truck Port Hamburg Hannover GmbH ist ausgeschlossen. Beiden Parteien steht jedoch 3 Monate nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins ohne weiteres ein Rücktrittsrecht zu. Erhöht sich bei Reparaturaufträgen der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, so tritt eine entsprechende Verschiebung des Liefertermins ein. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen tritt Lieferverzug nicht ein. Umstände, die die Herstellung oder Lieferung der bestellten Waren unmöglich machen oder übermäßig erschweren, entbinden Truck Port Hamburg Hannover GmbH für die Dauer der Behinderung von der vereinbarten Lieferfrist. Die Versendung/Zustellung/Lieferung des Reparatur- oder Auftragsgegenstandes hat der Kunde gesondert schriftlich zu beauftragen und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Tritt der Kunde wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist durch Truck Port Hamburg Hannover GmbH berechtigt vom Vertrag zurück, so ist Truck Port Hamburg Hannover GmbH zur Rückzahlung der geleisteten Anzahlungen/Vorauszahlungen verpflichtet.

VI. Übernahme und Abnahme

Die Übernahme bzw. Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Kunden erfolgt im jeweiligen Standort von Truck Port Hamburg Hannover GmbH, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von einer Woche ab Fertigmeldung oder Übersendung der Rechnung abzuholen, oder Truck Port Hamburg Hannover GmbH eine Versandanschrift mitzuteilen. Bei Reparaturleistungen, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Werktage. Ist der Kunde mit der Übernahme in Verzug, ist Truck Port Hamburg Hannover GmbH nach Setzung einer Nachfrist von 8 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Verzug des Kunden ist Truck Port Hamburg Hannover GmbH berechtigt, den Reparaturgegenstand auf Kosten und Gefahr des Kunden selbst zu lagern oder bei einem Dritten zu verwahren. Die Auftragsleistung gilt mit Übernahme des Auftragsgegenstandes als abgenommen.

VII. Unterwegs-Reparaturen ITS und NTS

Für die Durchführung von Pannendiensten gelten die ITS Richtlinien von DAF Trucks Deutschland GmbH, neueste Fassung.

VIII. Eigentumsvorbehalt/Zurückbehaltungsrecht/Pfandrecht

Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich Truck Port Hamburg Hannover GmbH bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftragsverhältnisses das Eigentum daran vor. Hinsichtlich aller sonstigen Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Liefergegenstand entstehen bzw. entstanden sind, nämlich Forderungen aus Reparaturen einschließlich Vorreparaturen, Ersatzteil-, Zubehör- und Betriebsstofflieferungen, Einstellkosten, Versicherungskosten u. ä. hat Truck Port Hamburg Hannover GmbH ein Zurückbehaltungsrecht. Truck Port Hamburg Hannover GmbH hat aufgrund seiner Forderungen aus dem Auftragsverhältnis ein vertragliches Pfandrecht an dem Auftragsgegenstand. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.

IX. Sachmangel

Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche gegen Truck Port Hamburg Hannover nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält. Der Kunde hat Truck Port Hamburg Hannover GmbH den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen gegenüber Truck Port Hamburg Hannover GmbH, wenn der Kunde Reparaturen an den von Truck Port Hamburg Hannover GmbH erbrachten Leistungen bzw. Lieferungen selbst oder durch Dritte vorgenommen hat. Sollte der Kunde bei Reparaturaufträgen anstelle der Verwendung neuwertiger DAF- Ersatzteile durch Truck Port Hamburg Hannover GmbH auf die Verwendung von Alt- oder Gebrauchtteilen bestehen, so übernimmt Truck Port Hamburg Hannover GmbH für diese Ersatzteile keine Gewährleistung. Gleiches gilt für Ersatzteile, die der Kunde zum Einbau beistellt bzw. liefert. Ansprüche wegen Sachmängel hat der Kunde bei Truck Port Hamburg Hannover GmbH unverzüglich geltend zu machen. Truck Port Hamburg Hannover GmbH ist berechtigt diese in eine seiner eigenen Werkstatt zu beseitigen. Wird ein Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, ist der Kunde berechtigt, den Sachmangel nach vorheriger Abstimmung mit Truck Port Hamburg Hannover GmbH, in einer anderen von DAF autorisierten Fachwerkstatt beheben zu lassen. In diesem Fall hat der Kunde in dem Auftragsschein der Fachwerksatt aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung von Truck Port Hamburg Hannover GmbH handelt und dass die ausgebauten Teile in einer angemessenen Frist Truck Port Hamburg Hannover GmbH zur Verfügung zu halten sind. Truck Port Hamburg Hannover GmbH ist verpflichtet, dem Kunden die nachweislich entstandenen marktüblichen Reparaturkosten zu erstatten. Ersetzte Teile werden Eigentum des Kunden. Sollte der Kunde diese Teile nicht innerhalb von drei Werktagen ab Abholung des Reparaturgegenstandes von Truck Port Hamburg Hannover GmbH herausverlangen, ist Truck Port Hamburg Hannover GmbH berechtigt, diese zu entsorgen bzw. gehen diese in Eigentum von Truck Port Hamburg Hannover GmbH über.

X. Haftung

Die Haftung durch Truck Port Hamburg Hannover GmbH insbesondere für Verlust und Beschädigung des Auftragsgegenstandes beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit aufgrund eigenen Verschuldens oder Verschuldens seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen; in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Truck Port Hamburg Hannover GmbH auch für einfache Fahrlässigkeit. Unberührt bleibt eine Haftung des Herstellers nach dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf oder der Truck Port Hamburg Hannover GmbH dem Kunden nach dem Inhalt des Vertrages gerade zu gewähren hat. Die Haftung ist dem Umfang nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet Truck Port Hamburg Hannover GmbH nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden. Die Haftung von Truck Port Hamburg Hannover GmbH für Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art oder etwaiger Ladungen ist ausgeschlossen.

XI. Diverses

Nach Fertigmeldung der Reparatur gilt das Fahrzeug als übergeben und sämtliches Risiko ergeht damit an den Kunden. Fahrzeugschlüssel werden ausschließlich auf Risiko des Kunden hinterlegt. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hannover. Dies gilt auch, sofern der Käufer im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist. Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Truck Port Hamburg Hannover GmbH sind die folgenden, in den Betriebsstätten von Truck Port Hamburg Hannover GmbH ausgehängten Bedingungen des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) gültig:

  • Neuwagen-Verkaufsbedingungen
  • Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen
  • Teileverkaufsbedingungen

Für gemietete Fahrzeuge sind unsere AGB gültig, die dem jeweiligen Mietvertrag beiliegen.

AGB Truck Port Hamburg Hannover GmbH (Stand 02/2017)